Wenn du Profi bist oder es gerade wirst und deinen Sitz in Frankreich hast, ist dieser Artikel für dich.
Damit die Etiketten deiner Tee- und Kräuterteemarke den französischen Vorschriften entsprechen, gibt es Regeln, die du einhalten musst.
Einfach einen Aufkleber mit dem Namen deines Aufgusses draufkleben und fertig? Keine Chance! Hier schauen wir uns gemeinsam die wichtigsten Punkte an, die du bei der Kennzeichnung deiner Produkte beachten solltest.
Für die Kurzversion: Das sind die wichtigsten Punkte für konforme Etiketten bei Tee und Kräutertee:
- Immer das Nettogewicht des Produkts angeben.
- Die Angaben auf Französisch verfassen.
- Die Zutatenliste angeben (inklusive Aromen, falls vorhanden).
- Allergene Zutaten hervorheben.
- Eine klare Bezeichnung des Produkts verwenden.
- Je nach Fall das Ursprungsland des Tees angeben.
- Keine irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben machen.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und die Losnummer angeben.
- Die Kontaktdaten des für das Inverkehrbringen verantwortlichen Unternehmens angeben.
- Das Triman-Logo und die Info-tri für die Mülltrennung der Verpackung anbringen.
- Und bei Bio-Produkten das EU-Bio-Logo, die Codenummer der Kontrollstelle und die Herkunftsangabe ergänzen.
Und für die ausführliche Version lies einfach weiter:
Inhaltsverzeichnis
ToggleDie Pflichtangaben auf dem Etikett
Das Zutatenverzeichnis
Alle Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden.
Außerdem musst du allergene Zutaten hervorheben. Das betrifft zum Beispiel Tees oder Kräutertees mit Mandeln oder Nüssen.
Wenn deine Rezeptur also solche Zutaten enthält, kannst du sie im Zutatenverzeichnis zum Beispiel fett, in GROSSBUCHSTABEN oder unterstrichen hervorheben.
Und wenn du eine Zutat in der Bezeichnung deines Produkts nennst (z. B. „Kräutertee mit Minze“), musst du ihren Anteil in Prozent im Zutatenverzeichnis angeben.
Daraus folgt: Du kannst deinen Aufguss nicht „Kräutertee mit Minze“ nennen, wenn er keine Minze enthält. Klingt logisch, wirst du sagen.
Ja, aber was machst du, wenn dein Kräutertee nur Minzaroma enthält, aber keine Minzblätter? Das schauen wir uns weiter unten an…
Die Nettofüllmenge
Gib das Nettogewicht des Produkts an, zum Beispiel: „Nettogewicht: 100 Gramm“.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Was ist das MHD?
Nicht zu verwechseln mit dem Verbrauchsdatum: Für Tee und Kräutertee gilt das MHD, egal ob lose oder in Teebeuteln abgepackt.
Das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) wird für trockene, wenig verderbliche Produkte wie Tee verwendet. Es gibt an, bis wann das Produkt seine optimalen sensorischen und ernährungsphysiologischen Eigenschaften behält, aber der Verzehr nach diesem Datum stellt kein Gesundheitsrisiko dar.
Und was ist mit der DLUO?
Die DLUO (Date Limite d’Utilisation Optimale) war in Frankreich die frühere Bezeichnung und wurde am 13. Dezember 2014 durch die DDM (das französische MHD) ersetzt.
Auch wenn manche noch den Begriff DLUO verwenden, ist heute rechtlich nur die DDM gültig.
Wie gibst du das MHD auf deinem Etikett an?
Die offizielle Website Service-Public.fr erklärt klar, wie das MHD anzugeben ist:
- MHD unter 3 Monaten: Mindestens Tag und Monat müssen angegeben werden. Beispiel: „Mindestens haltbar bis TT.MM.“.
- MHD zwischen 3 und 18 Monaten: Monat und Jahr reichen aus. Beispiel: „Mindestens haltbar bis Ende MM/JJJJ“.
- MHD über 18 Monaten: Das Jahr reicht aus. Beispiel: „Mindestens haltbar bis Ende JJJJ“.
Andere Formulierungen wie „Am besten vor“ oder „Haltbarkeitsdatum: …“ sind nicht zulässig.
Denk an die Losnummer auf deinem Etikett
Das Prinzip ist einfach:
- Pflicht, um bei einem Produktrückruf die Rückverfolgbarkeit zu sichern.
- Muss auf der Verpackung sichtbar und lesbar sein.
Sie steht meist direkt vor oder nach dem MHD auf deiner Packung.
Die Aufbewahrungsbedingungen
Wenn es für die Qualität des Produkts nötig ist, gib die Aufbewahrungsbedingungen an. Ein Beispiel: „Trocken und lichtgeschützt aufbewahren“ wird für Tee und Kräutertee oft empfohlen.
Name und Anschrift des Inverkehrbringers
Die Frage lautet hier: Wer ist für das Inverkehrbringen des Produkts in Frankreich verantwortlich?
Wenn du Kräutertees unter dem Namen deiner Marke oder deines Ladens verkaufst, bist du für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlich.
Das legt Artikel 8 der Verordnung (EU) 1169/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung fest:
„Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union niedergelassen ist, der Importeur, der das Lebensmittel in die Union einführt“.
Was bedeutet das für deine Verpackungen?
Du musst den Namen (oder die Firma des Unternehmens) sowie die Anschrift des Inverkehrbringers angeben. Nur deine Website als „Kontakt“ zu nennen, reicht nicht.
Wenn du mehr wissen willst, schau dir Artikel 9 der Verordnung (EU) 1169/2011 an.
Ursprungsland oder Herkunftsort
Das Ursprungsland oder der Herkunftsort ist Pflicht, wenn das Fehlen dieser Angabe irreführen könnte.
Das steht in der Verordnung (EU) 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 zur Lebensmittelkennzeichnung:
„Das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels sollte immer dann angegeben werden, wenn der Verbraucher ohne diese Angabe über das eigentliche Ursprungsland oder den eigentlichen Herkunftsort des Erzeugnisses getäuscht werden könnte“.
Konkret sind das für mich 2 Beispiele, in denen die Angabe Pflicht wäre:
- Ein Tee, der unter der Marke „Thé des Alpes“ verkauft wird, aber aus China stammt.
- Eine Verpackung mit japanischer Flagge für einen Tee aus Indien.
Im Zweifel rate ich dir also, die Herkunft anzugeben. Z. B.: „Herkunft: Indien“.
Und vergiss nicht: Diese zusätzlichen Infos können Verbrauchern bei der Kaufentscheidung helfen. Es ist also etwas mehr Arbeit, aber sie zahlt sich durch zusätzliche Verkäufe aus.
Auf Französisch verfasst sein
Klingt logisch. Und die meisten von euch werden damit kein Problem haben.
Andere machen aber folgenden Fehler. Beispiel:
Ich starte meine Marke online und verkaufe in mehrere europäische Länder. Mein Produkt wird also in Italien, Spanien usw. verkauft. Mein Etikett ist aber nur auf Französisch!
Mit etwas Glück falle ich eine Weile nicht auf. Aber wenn ich meine Produkte ernsthaft in mehreren Ländern verkaufen will, wird die Sprache meiner Etiketten zu einem zentralen Thema.
Die Verkehrsbezeichnung
Die Verkehrsbezeichnung ist der Name des Produkts.
Sei genau und klar: „Sencha Grüntee“, „Kamillen-Kräutertee“, „Rooibos Vanille“ usw.
Wenn du Aromen verwendest, ändert sich die Bezeichnung etwas. Zum Beispiel: „Schwarztee mit natürlichem Bergamottearoma“.
Für Kräutertees muss der Begriff „Aufguss“ oder „Kräutertee“ verwendet werden.
Der Gesetzgeber will, dass Verbraucher nicht getäuscht werden.
Und jetzt höre ich dich schon verzweifelt rufen:
„Wie bitte?! Und wenn ich meinem Kräutertee einen poetischen Namen geben will, so wie Douce Nuit ?“
Du darfst deinem Produkt einen Fantasienamen geben
Du willst kreativ sein, mit einem Fantasienamen wie „Sanfte Nacht“ oder „Tropische Auszeit“? Das geht.
Beachte aber folgende Regeln:
- Ein Fantasiename muss von einer beschreibenden Bezeichnung begleitet werden. Zum Beispiel: „Sanfte Nacht, Kamillen-Kräutertee“ oder „Tropische Auszeit, Früchtetee mit exotischen Früchten“.
- Die beschreibende Bezeichnung muss klar und gut sichtbar sein, damit keine Verwechslung entsteht.
- Keine unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben. Einen Kräutertee „Erholsamer Schlaf“ zu nennen, ist zumindest riskant, weil das eine medizinische Wirkung unterstellt. „Sanfte Nacht“ ist eher stimmungsvoll und ohne ausdrückliches Versprechen.
Du darfst den Geschmack im Namen nennen, wenn…
Stell dir vor, du willst einen Schwarztee mit Vanille verkaufen und nennst ihn schlicht „Schwarztee Vanille“. Das darfst du, wenn er tatsächlich Vanille als Zutat enthält.
Und du musst im Zutatenverzeichnis den Vanilleanteil der Mischung in Prozent angeben.
Das heißt auch: Nur Vanillearoma reicht in diesem Fall nicht.
Um einen Schwarztee mit Vanillegeschmack zu benennen, der natürliches Vanillearoma, aber keine Vanille als Zutat enthält, musst du die Regeln zur Verkehrsbezeichnung und zur Kommunikation über Aromen einhalten und gegenüber den Verbrauchern transparent sein.
Eine mögliche Bezeichnung wäre dann „Schwarztee mit natürlichem Vanillearoma“. Die Angabe „natürliches Aroma“ muss klar erkennbar sein, damit deutlich wird, dass der Vanillegeschmack von einem natürlichen Aroma stammt und nicht von echter Vanille (Vanilleschote).
Achtung: „natürliches Vanillearoma“ darfst du nur schreiben, wenn mindestens 95 % des Aromas tatsächlich aus Vanille stammen. Sonst schreib einfach „natürliches Aroma“. Das sieht die Verordnung (EG) 1334/2008 über Aromen vor.
Die Zubereitungsanleitung: keine Pflicht, aber empfohlen
Für Tee und Kräutertee ist eine Zubereitungsanleitung keine Pflicht. Sie wird es nur, wenn das Produkt ohne Anleitung schwer richtig zu verwenden ist.
Zum Beispiel: „2 g mit 200 ml heißem Wasser 3 Minuten ziehen lassen“.
Über die reine Rechtsfrage hinaus rate ich dir, sie anzugeben. Das hilft Verbrauchern, dein Produkt einem anderen vorzuziehen, bei dem die Zubereitung unklarer ist.
Wie kennzeichnest du einen Bio-Tee oder Bio-Kräutertee?
Ist das EU-Bio-Logo Pflicht?
Ja, das EU-Bio-Logo („Euroblatt“) ist für alle vorverpackten, bio-zertifizierten Produkte in der EU Pflicht.
Die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische Produktion schreibt das EU-Bio-Logo auf allen vorverpackten Lebensmitteln vor, die die Bio-Vorgaben erfüllen.
Bedingungen für die Verwendung des EU-Bio-Logos
- Es muss auf der Verpackung eines vorverpackten Bio-Produkts angebracht sein, das in der EU verkauft wird.
- Es muss zusammen mit der Codenummer der Kontrollstelle stehen (Beispiel: FR-BIO-XX).
- Es muss zusammen mit der Angabe zur Herkunft der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe stehen, in der Form:
- „EU-Landwirtschaft“ oder
- „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder
- „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ (bei mehreren Herkünften).
Ist das französische „AB“-Logo Pflicht?
Nein, das AB-Logo ist keine Pflicht, kann aber zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden.
Warum?
Das AB-Logo (Zertifizierung „Agriculture Biologique“) ist ein französisches Siegel, das dem französischen Landwirtschaftsministerium gehört. Verwaltet wird es von der Agence Bio. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, bleibt aber ein bei französischen Verbrauchern geschätztes Erkennungszeichen.
Wann darf man das AB-Logo verwenden?
- Nur wenn das Produkt nach der EU-Verordnung bio-zertifiziert ist.
- Wenn auch das EU-Bio-Logo abgebildet ist (das AB-Logo darf nie allein stehen).
Info-tri und Triman-Logo: der klassische Fehler
Diese Regel stammt nicht aus der EU-Kennzeichnungsverordnung. Sie kommt aus dem französischen AGEC-Gesetz und gilt nur in Frankreich. Genau deshalb vergessen sie viele Marken.
Wenn du in Frankreich verpackte Produkte an Privatkunden verkaufst, müssen deine Verpackungen das Triman-Logo mit dem Info-tri tragen. Das ist seit dem 1. Januar 2022 Pflicht (Artikel L.541-9-3 des französischen Umweltgesetzbuchs und Dekret Nr. 2021-835 vom 29. Juni 2021).
Was du tun musst
- Einem Rücknahmesystem beitreten für Haushaltsverpackungen. In der Praxis ist das Citeo. Du zahlst einen Umweltbeitrag und bekommst Zugang zu den offiziellen Dateien.
- Den Info-tri-Block auf deine Verpackung setzen : das Triman-Logo, dann den Entsorgungshinweis.
- Für jedes Element einen Hinweis angeben. Eine Teepackung besteht oft aus mehreren Materialien: Beutel, Zipper, Kartonschachtel, Metalldose… Jedes hat seinen eigenen Entsorgungshinweis.
Du hast noch den Grünen Punkt auf deinen Packungen? Den kannst du entfernen. Für französische Verbraucher bringt er keine nützliche Information mehr.
Citeo stellt einen Leitfaden und die Grafikdateien für alle Fälle bereit. Wir bei Made in Thé arbeiten mit ihnen zusammen. Wenn du bei deiner Situation unsicher bist, frag uns einfach.
Und kopier kein Bild, das du bei Google gefunden hast: Die offiziellen Dateien sind Unternehmen vorbehalten, die den Umweltbeitrag zahlen.
Das Sahnehäubchen: Wenn wir die Abfüllung für deine Marke übernehmen und dein Unternehmen ein Kleinstunternehmen im Sinne der EU ist (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Umsatz), kümmern wir uns um die Triman-Meldung und zahlen den Umweltbeitrag für dich. Dann darfst du die Logos auf deine Packungen setzen. Alle Details findest du auf unserer Seite zur Abfüllung als Dienstleistung.
Vorsicht bei gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben
Wenn du auf Wohlbefinden setzen willst, dann mit Vorsicht.
Ich weiß, es ist verlockend zu sagen, dein Kräutertee X „reduziert Stress“ oder Aufguss Y „wirkt wohltuend bei Regelschmerzen“.
Gesundheitsbezogene Angaben (z. B. „Reduziert Stress“) sind streng geregelt. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) gibt eine Stellungnahme ab. Danach entscheidet die Europäische Kommission, ob die Angabe zugelassen wird oder nicht.
Bei Pflanzen ist es noch unklarer. Die meisten Angaben zu Pflanzen warten auf EU-Ebene noch auf ihre Bewertung. Sie sind weder zugelassen noch abgelehnt. Verwende sie nur mit großer Vorsicht.
Es gibt außerdem ein EU-Register der gesundheitsbezogenen Angaben. Diese Quelle, auf Englisch verfügbar, enthält nicht nur die zugelassenen, sondern auch die abgelehnten Angaben.
Auch in der Teewelt wimmelt es von Angaben und Pauschalversprechen. Als Profi kann ich dir nur raten, dich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Du lernst viel und ersparst dir vor allem möglichen Ärger…
Prüfe eingetragene Marken und geografische Angaben
Bevor du einen Namen wählst, stell sicher, dass er nicht bereits als Marke eingetragen ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ich persönlich nutze ständig die WIPO-Datenbank, das internationale Pendant zum französischen INPI.
Verwende keine geschützten geografischen Angaben, wenn dein Produkt nicht aus dieser Region stammt. Zum Beispiel „Darjeeling Tee“ nur, wenn dein Tee aus einem der 87 offiziellen Gärten in Darjeeling kommt.
Die Schriftgröße: die Falle bei kleinen Packungen
Diesen Fehler sehe ich oft auf den Entwürfen unserer Kunden.
Pflichtangaben müssen eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm haben. Ist die größte Fläche deiner Verpackung kleiner als 80 cm², liegt das Minimum bei 0,9 mm.
Was ist die x-Höhe?

Das ist die Höhe eines Kleinbuchstabens ohne Ober- oder Unterlänge, wie beim „x“. Weder der obere Teil des „h“ noch der untere Teil des „p“ zählen mit.
Es ist also nicht die Schriftgröße, die du in deiner Software einstellst. Bei gleicher Größe können zwei Schriften eine unterschiedliche x-Höhe haben.
Als Orientierung:
- 1,2 mm x-Höhe entsprechen je nach Schrift etwa 6,5 bis 8 pt.
- 0,9 mm entsprechen etwa 5 bis 6 pt.
Mein Tipp: Lass deinen Grafiker die x-Höhe auf dem Entwurf messen. Verlass dich nicht nur auf die Punktgröße.
Produktname und Nettofüllmenge nebeneinander
Bezeichnung und Nettofüllmenge müssen gleichzeitig sichtbar sein, ohne die Packung zu drehen. Das nennt man dasselbe Sichtfeld.
Beispiel: „Sencha Grüntee“ auf der Vorderseite und „Nettofüllmenge: 100 g“ auf der Rückseite ist nicht konform.
Sehr kleine Formate
Ist die größte Fläche deiner Verpackung kleiner als 10 cm², sind nur 4 Angaben auf der Packung Pflicht: Bezeichnung, Allergene, Nettofüllmenge und Mindesthaltbarkeitsdatum. Das Zutatenverzeichnis kann auf anderem Weg bereitgestellt werden.
Das betrifft vor allem Proben und Verkostungssets.
Mein Tipp, den ich bei jedem Markenprojekt wiederhole: Erstell deinen Etikettenentwurf, bevor du dein Beutelformat wählst. Ich habe schon Marken gesehen, die ihr komplettes Packaging neu machen mussten, weil die Pflichtangaben nicht draufpassten.
Warum die Kennzeichnungsregeln einhalten?
Weil du deinen Tee ganz legal verkaufen willst. Weil du die Verbraucher schützen willst. Und weil du gegenüber potenziellen Händlern und Vertriebspartnern professionell auftreten willst.
Das Grundprinzip ist klar:
Dein Etikett muss klar und ehrlich sein und darf nicht irreführen.
Wenn du deine eigene Tee- oder Kräuterteemarke gründest und deine Produkte in Frankreich verkaufst, ist dein Unternehmen für das Inverkehrbringen deiner Produkte verantwortlich.
Lass dich von einem Experten beraten und bleib bei den Vorschriften auf dem Laufenden
Ein paar Hinweise von mir:
- Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die geltenden Regeln, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Dieser Artikel ist auch nicht auf deinen Fall zugeschnitten. Ich kenne weder deine Marke noch die Besonderheiten deines Produkts.
- Die Vorschriften ändern sich. Was gestern galt, gilt morgen vielleicht nicht mehr.
Aus diesen 3 Gründen empfehle ich dir dringend, dich von einem Experten beraten zu lassen. Seine Aufgabe ist es zu prüfen, was für deinen Fall gilt.
Es gibt auch sehr nützliche offizielle Quellen. Zum Beispiel die Website des französischen Wirtschaftsministeriums. Wir haben sie mehrfach erwähnt: Auch die Verordnung (EU) 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 ist sehr wichtig.
Wenn du Bio-Tee oder Bio-Kräutertee verkaufen willst, haben wir einen Artikel zu den Vorschriften der Branche in Frankreich geschrieben. Ebenso zu den Vorschriften für den Teeverkauf in Frankreich.
Und wenn du mit uns zusammen deine Marke aufbauen willst, ist das großartig. Wir erwarten aber, dass du deine Pflichten kennst. Das erleichtert unsere Zusammenarbeit und alles geht viel schneller, versprochen.
Zusammenfassung
Die Kennzeichnungspflichten für Tee und Kräutertee:
| Angabe | Wann? | Darauf achten |
|---|---|---|
| Bezeichnung des Lebensmittels | Immer | Im selben Sichtfeld wie das Nettogewicht |
| Nettofüllmenge | Immer | In Gramm, z. B. „Nettogewicht: 100 g“ |
| Zutatenverzeichnis | Außer bei reinem, unaromatisiertem Tee | % der im Namen genannten Zutat |
| Allergene | Falls vorhanden | Im Zutatenverzeichnis hervorgehoben |
| MHD | Immer | „Mindestens haltbar bis Ende …“ |
| Losnummer | Immer | In der Nähe des MHD |
| Name und Anschrift des Verantwortlichen | Immer | Eine Postanschrift, keine Website |
| Schriftgröße | Immer | x-Höhe mindestens 1,2 mm (0,9 mm unter 80 cm²) |
| Triman und Info-tri | Verpackungen, die in Frankreich an Endverbraucher verkauft werden | Mitgliedschaft bei Citeo |
| Herkunft | Wenn die Verpackung irreführen könnte | Name, Flagge, Abbildung |
| Aufbewahrungshinweise | Falls nötig | Z. B. „Trocken aufbewahren“ |
| Zubereitungshinweise | Nicht verpflichtend | Aber empfohlen |
| Nährwertangaben | Nein | Außer bei Zusatz von Zucker, Süßungsmitteln usw. |
| EU-Bio-Logo | Wenn das Produkt Bio-zertifiziert ist | Mit dem Code FR-BIO-XX und der Herkunft. AB-Logo optional |
| Gesundheitsbezogene Angaben | Nur wenn zugelassen | Prüfe das EU-Register |
Die Kennzeichnung deines Tees oder Kräutertees ist eine ernste Sache. Es gibt viele Regeln zu beachten, und manche Fehler können finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Wenn du diese Regeln einhältst, verkaufst du deine Produkte rechtssicher. Das schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und bei deinen Geschäftspartnern, die deine Marke vertreiben und weiterverkaufen.
PS: Dieser Artikel soll dir helfen, die Grundlagen der Kennzeichnung in Frankreich besser zu verstehen, er ersetzt keine fachliche Beratung. Die Vorschriften ändern sich, halte dich also auf dem Laufenden, damit du die französische Gesetzgebung immer einhältst.

